RECHTLICHES
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von PraxOS.
Ein Produkt der visualy OG.
Stand: 6. Oktober 2026 · Fassung zur rechtlichen Prüfung
Alle Funktionen inklusive. Lizenz nach Praxisgröße, SMS nach Nutzung.
Jederzeit kündigen. Zum Ende des bezahlten Monats oder Jahres.
Diese Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich sind die folgenden Bedingungen und dein individuelles Angebot.
01Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Praxissoftware PraxOS durch die visualy OG, Schönfeldweg 6, 6262 Schlitters, Österreich, Firmenbuchnummer FN 522685 f, Landesgericht Innsbruck, UID ATU83451408. Kontakt: agency@visualy.at. Weitere Angaben findest du im Impressum.
Das Angebot richtet sich an selbstständig tätige Therapeut:innen, Praxen und andere Organisationen für ihre berufliche Tätigkeit. Diese Bedingungen sind für Verträge mit Unternehmer:innen im Sinn des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs bestimmt. Gesetzlich zwingender Verbraucherschutz bleibt unberührt, wenn ein Geschäft dennoch als Verbrauchergeschäft einzuordnen ist; das kann insbesondere bei bestimmten Gründungsgeschäften der Fall sein.
„Du“ bezeichnet den im Angebot oder Nutzungsvertrag genannten Vertragspartner. „Wir“ bezeichnet die visualy OG. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung Vertragsbestandteil. Gesonderte Agenturleistungen der visualy OG, etwa Webdesign oder Marketing, sind nicht Bestandteil der PraxOS-Lizenz.
02Vertragsschluss und Leistungen
Die Darstellung auf der Website, der Preisrechner und eine Demo-Anfrage stellen noch keinen kostenpflichtigen Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn du unser konkretes Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail, annimmst oder wir deine Bestellung in Textform bestätigen. Diese AGB werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Eine bloße Nutzung der öffentlichen Demo begründet keine Zahlungspflicht.
Das Angebot bezeichnet das Lizenzmodell, die Anzahl der zusätzlichen Therapieplätze beziehungsweise Personen, den Zahlungsrhythmus, den Bereitstellungsbeginn und etwaige gesondert beauftragte Leistungen. Abweichungen vom Angebot benötigen eine Vereinbarung beider Seiten.
PraxOS wird als gehostete Software über einen Internetbrowser bereitgestellt. Die Lizenz umfasst sämtliche allgemein freigegebenen PraxOS-Funktionen, insbesondere Terminplanung, Patientenakte, Dokumentation, digitale Erstanmeldung, Honorarnoten und Teamfunktionen. Es gibt keine gesondert zu buchenden Funktionspakete. Umfang und Nutzung richten sich innerhalb dieser Funktionen nach der gewählten Lizenz und den erteilten Rollen und Berechtigungen.
Individuelle Datenmigrationen, Schulungen, Sonderentwicklungen und Leistungen externer Anbieter sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Nutzungsabhängige SMS-Kosten bleiben gesondert zu vergüten. Als geplant, in Vorbereitung, Test oder Pilot gekennzeichnete Leistungen gehören erst nach ihrer Freigabe oder einer gesonderten Vereinbarung zum geschuldeten Leistungsumfang.
03Nutzungsrechte und Zugänge
Für die Vertragsdauer erhältst du ein einfaches, auf deinen Praxisbetrieb beschränktes Recht zur Nutzung der bereitgestellten Software. Du kannst deinem berechtigten Team im vereinbarten Lizenzumfang Zugang gewähren. Eigentum an der Software, Exklusivrechte oder die Überlassung des Quellcodes sind damit nicht verbunden.
Du hältst deine Vertrags- und Kontaktdaten aktuell und vergibst Zugänge und Berechtigungen passend zu den Aufgaben der jeweiligen Personen. Persönliche Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht zur Umgehung der vereinbarten Lizenz geteilt werden. Beim Ausscheiden aus dem Team sind nicht mehr benötigte Zugänge zu entziehen. Vermutete Sicherheitsvorfälle meldest du uns unverzüglich.
Nicht zulässig sind rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, unberechtigte Zugriffe, die Umgehung von Zugriffsschutz oder Lizenzgrenzen sowie eine Weitervermietung der Anwendung außerhalb deiner vereinbarten Praxisorganisation. Gesetzlich zwingende Befugnisse, insbesondere zur Interoperabilität, bleiben unberührt.
In einer Praxisgemeinschaft müssen Zugänge, Datenfreigaben und Abrechnung den vereinbarten organisatorischen und rechtlichen Zuständigkeiten entsprechen. Die gemeinsame technische Nutzung führt nicht automatisch zu einer gemeinsamen Berechtigung an allen Patientenakten.
04Verantwortung im Praxisbetrieb
PraxOS unterstützt die Organisation und Dokumentation deiner Praxis. Die Verantwortung für Untersuchung, Therapieentscheidung, fachliche Dokumentation und die Prüfung und Freigabe von Honorarnoten und Übermittlungen verbleibt bei den zuständigen Personen deiner Praxis. Die Software ersetzt keine fachliche, medizinische, steuerliche oder rechtliche Beurteilung.
Du prüfst eingegebene, importierte, erkannte oder von Patient:innen übermittelte Angaben vor ihrer fachlichen Verwendung. Das gilt insbesondere für gescannte Belege und Dokumente, Terminvorschläge und Hinweise auf Konflikte. Hinweise unterstützen die Prüfung, ersetzen aber nicht die Kontrolle des konkreten Vorgangs.
Du bist für die Rechtmäßigkeit deiner Inhalte, erforderliche Berechtigungen und Einwilligungen sowie die dich treffenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Unsere eigenen vertraglichen Pflichten zur sicheren Bereitstellung und Verarbeitung werden dadurch nicht eingeschränkt.
Für die Nutzung benötigst du eine geeignete Internetverbindung und einen aktuellen, vom Hersteller unterstützten Browser. Besondere technische Voraussetzungen teilen wir vor der Nutzung der betroffenen Funktion mit. Deine Praxis sorgt für geeignete Abläufe bei vorübergehenden technischen Störungen, damit notwendige Behandlungen und Dokumentationen fortgesetzt werden können.
05Preise, Zahlung und Lizenzänderungen
Es gelten die bei Vertragsschluss bestätigten Preise. Zum Stand dieser AGB beträgt die Praxislizenz 110 € netto pro Monat einschließlich eines Therapieplatzes. Jeder weitere Therapieplatz kostet 30 € netto pro Monat. In der Praxisgemeinschaft ab drei Personen beträgt der Preis 90 € netto pro Person und Monat. Empfangszugänge werden nicht als zusätzliche Therapieplätze berechnet.
Bei jährlicher Vorauszahlung gilt auf die Lizenzentgelte ein Rabatt von 5 %. SMS kosten nach tatsächlicher Nutzung 0,10 € netto pro Nachricht; darauf wird kein Jahresrabatt gewährt. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Die Berechnung der Lizenzmodelle findest du auf der Preisseite.
Lizenzentgelte werden für den vereinbarten Monats- oder Jahreszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige Kosten werden nachträglich abgerechnet. Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem vereinbarten Bereitstellungsbeginn; er muss nicht mit einem Kalendermonat oder Kalenderjahr übereinstimmen.
Zusätzliche Therapieplätze oder Personen kannst du in Textform beauftragen. Vor einer kostenpflichtigen Erweiterung teilen wir dir die zusätzlichen Entgelte mit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung ab Bereitstellung zeitanteilig nach den verbleibenden Kalendertagen des laufenden Abrechnungszeitraums. Eine Reduzierung wirkt zum Beginn des nächsten noch nicht bezahlten Zeitraums. Die Voraussetzungen des gewählten Lizenzmodells müssen weiterhin erfüllt sein.
Änderungen der öffentlichen Preisliste verändern bestehende Verträge nicht automatisch. Preisänderungen in deinem Vertrag bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Bestrittene Forderungen werden geprüft; eine Sperre erfolgt nur unter den Voraussetzungen in Abschnitt 6.
06Betrieb, Support und Sicherheit
Wir stellen PraxOS mit der vertraglich vereinbarten Funktionalität bereit, warten die Anwendung und beheben von uns zu verantwortende Störungen. Supportanfragen kannst du an agency@visualy.at richten. Wir bearbeiten sie entsprechend Dringlichkeit und Auswirkung auf den Praxisbetrieb. Feste Reaktionszeiten, ein Rund-um-die-Uhr-Support oder bestimmte Verfügbarkeitsquoten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Für Wartung, Updates oder Sicherheitsmaßnahmen können vorübergehende Einschränkungen erforderlich sein. Planbare wesentliche Unterbrechungen kündigen wir rechtzeitig an und legen sie nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung. Akute Sicherheitsmaßnahmen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Wir informieren in diesem Fall so bald wie möglich über wesentliche Auswirkungen.
Updates dürfen die vereinbarten Kernleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen. Notwendige Sicherheits- und Fehlerkorrekturen können wir laufend bereitstellen. Wesentliche Änderungen des vertraglichen Leistungsumfangs benötigen eine wirksame Vereinbarung. Deine gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben bestehen.
Datensicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind Bestandteil der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Auftragsverarbeitung. Zusätzliche Wiederherstellungsziele oder Archivierungsleistungen gelten nur bei entsprechender Vereinbarung. Die Sicherung deiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach Vertragsende wird in Abschnitt 11 geregelt.
Wir dürfen Zugänge vorübergehend nur insoweit beschränken, wie dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsgefahren, rechtswidriger Nutzung oder schwerwiegender Vertragsverletzungen erforderlich und verhältnismäßig ist. Bei Zahlungsrückständen oder behebbaren Verstößen erfolgt zuvor eine Aufforderung zur Abhilfe mit angemessener Frist und Hinweis auf die mögliche Sperre. Bei unmittelbarer Gefahr kann die Beschränkung sofort erfolgen. Nach Wegfall des Grundes stellen wir den Zugang unverzüglich wieder her. Gesetzliche Datenzugangs- und Herausgaberechte bleiben gewahrt; eine Sperre bewirkt keine automatische Datenlöschung.
07Nachrichten und externe Dienste
E-Mail, SMS und externe Schnittstellen setzen die erforderliche Einrichtung und Berechtigungen voraus. Du prüfst Empfänger, Inhalt und Rechtsgrundlage der von deiner Praxis veranlassten Nachrichten. Werbliche Nachrichten dürfen nur im rechtlich zulässigen Umfang versendet werden.
Die erfolgreiche technische Übergabe einer Nachricht an einen Versanddienst garantiert nicht deren Empfang oder Kenntnisnahme. Unzustellbarkeits- und Fehlermeldungen sind zu beachten. Bei zeitkritischen oder behandlungsrelevanten Mitteilungen wählst du bei Bedarf einen zusätzlichen geeigneten Kontaktweg.
Für freigegebene Anbindungen an externe Stellen, beispielsweise ELDA oder WAHonline, gelten zusätzlich die fachlichen und technischen Vorgaben der Empfangsstelle. Die Anbindung ist keine Zusage, dass eine Einreichung angenommen oder erstattet wird. Kostenpflichtige externe Leistungen werden nicht ohne entsprechende Beauftragung ausgelöst. Unsere Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen vertraglichen Leistungen bleibt bestehen.
08Patientendaten und Auftragsverarbeitung
Die jeweilige Praxis bestimmt die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ihrer Patientendaten. Soweit wir personenbezogene Daten für deine Praxis verarbeiten, handeln wir als Auftragsverarbeiter. Vor der Verarbeitung echter Patientendaten schließen wir eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Sie ist gemeinsam mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Übersicht der Unterauftragsverarbeiter Bestandteil der Datenschutzregelungen des Vertrags.
Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung regelt insbesondere Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Datenschutzvorfälle, Unterauftragsverarbeiter sowie Rückgabe und Löschung. Bei Widersprüchen gehen ihre spezifischen Regelungen zur Auftragsverarbeitung diesen AGB vor. Gesetzliche Anforderungen bleiben in jedem Fall unberührt.
Für das Hosting nutzen wir Hetzner mit Serverstandort Deutschland, für den E-Mail-Versand Mailgun in der EU-Region. Die vollständigen Angaben zu den beteiligten Unternehmen, Verarbeitungsorten und etwaigen Drittlandzugriffen ergeben sich aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und deren Anlagen. Die Nutzung einer EU-Region bedeutet nicht, dass sämtliche Verwaltungs- oder Supportverarbeitungen eines Dienstleisters ausschließlich in der EU stattfinden.
Du erteilst uns nur rechtmäßige Weisungen und stellst sicher, dass die von deiner Praxis zu erbringenden Datenschutzinformationen vorliegen. Wir weisen dich darauf hin, wenn wir eine Weisung für datenschutzwidrig halten. Vertrauliche Praxis- oder Patientendaten dürfen nicht ohne geeignete Schutzmaßnahmen an eine allgemeine Support-E-Mail angehängt werden. Wir stimmen bei Bedarf einen geschützten Übermittlungsweg ab.
Die Datenschutzhinweise dieser Website betreffen den öffentlichen Webauftritt und die Kontaktaufnahme. Sie ersetzen weder die Auftragsverarbeitungsvereinbarung noch die Datenschutzinformationen deiner Praxis gegenüber Patient:innen.
09Vertraulichkeit und Rechte an Inhalten
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen vertraulich. Sie dürfen nur für die Vertragsdurchführung und durch Personen verwendet werden, die sie dafür benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich rechtmäßig öffentlich bekannt oder ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt geworden sind. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; die betroffene Seite wird darüber, soweit rechtlich erlaubt, vorab informiert. Für Patientendaten gelten zusätzlich die gesetzlichen Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten.
Rechte an deinen eingebrachten Daten und Unterlagen verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Wir erhalten nur die Befugnisse zur Verarbeitung, Speicherung und technischen Vervielfältigung, die zur Vertragserfüllung und zur Umsetzung deiner rechtmäßigen Weisungen erforderlich sind. Aus der Nutzung von PraxOS folgt keine Erlaubnis zur Veröffentlichung von Praxis- oder Patientendaten, zur Nutzung als Werbereferenz oder zum Training allgemeiner KI-Modelle.
10Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Bereitstellungsdatum und läuft bis zur wirksamen Beendigung. Du kannst jederzeit zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. Bei monatlicher Zahlung endet die Nutzung mit Ablauf des bezahlten Monatszeitraums, bei jährlicher Vorauszahlung mit Ablauf des bezahlten Jahreszeitraums. Eine zusätzliche Mindestbindung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.
Eine E-Mail an agency@visualy.at genügt. Gib deine Praxis und nach Möglichkeit deine Kundennummer an, damit wir die Kündigung zuordnen können. Maßgeblich ist der Zugang deiner Kündigung bei uns vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums; eine zusätzliche mehrwöchige Kündigungsfrist besteht nicht. Wir bestätigen den Eingang und das Vertragsende in Textform. Die Wirksamkeit hängt nicht von unserer Bestätigung ab.
Bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bleibt der vertragliche Zugang bestehen. Nach wirksamer Kündigung erfolgt keine Verlängerung und keine erneute Lizenzabrechnung für einen weiteren Zeitraum. Ohne Kündigung wird der vereinbarte Zahlungsrhythmus fortgesetzt. Die ordentliche Kündigung verkürzt einen bereits bezahlten Zeitraum nicht und führt deshalb nicht zu einer anteiligen Erstattung dieses Zeitraums. Diese Regel gilt ausschließlich für die ordentliche Kündigung. Bei einer gesetzlich zulässigen früheren Vertragsbeendigung richtet sich die Abrechnung einschließlich etwaiger Rückzahlungen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Wir können den Vertrag ordentlich zum Ende eines Abrechnungszeitraums mit mindestens einem Monat Vorankündigung in Textform beenden. Ein bereits bezahlter Jahreszeitraum wird dadurch nicht vorzeitig beendet. Wir geben dir dabei Gelegenheit zur geordneten Datenübernahme nach Abschnitt 11.
Beide Seiten können aus wichtigem Grund nach Maßgabe des Gesetzes vorzeitig kündigen. Bei behebbaren Vertragsverletzungen ist zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit dies zumutbar ist. Gesetzliche Minderungs-, Rückzahlungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Bereits entstandene nutzungsabhängige Kosten sind auch nach einer Kündigung abzurechnen.
Zwingende gesetzliche Rechte auf einen früheren Anbieterwechsel, Datenübertragung oder Vertragsbeendigung, insbesondere nach dem EU Data Act, werden durch die Regelung zum bezahlten Zeitraum nicht eingeschränkt.
11Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung
Du kannst die für deine Praxis verfügbaren Exportfunktionen während der Vertragsdauer im Rahmen deiner Berechtigungen nutzen. Für eine vollständige Datenübernahme, einen Anbieterwechsel oder die Übertragung auf eigene Infrastruktur wendest du dich an agency@visualy.at. Wir stimmen Identitätsprüfung, Umfang, einen geschützten Übergabeweg und den Ablauf mit dir ab. Ein Auskunftsexport zu einer einzelnen Patientin oder einem einzelnen Patienten ersetzt keinen vollständigen Praxisexport.
Herausgegeben werden deine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte einschließlich der zu ihrer Nutzung erforderlichen Metadaten. Dazu gehören insbesondere Stammdaten, Termine, Dokumentationen, Verordnungen, Abrechnungsdaten und gespeicherte Dokumente, soweit sie deiner Praxis zugeordnet sind und du zur Übernahme berechtigt bist. Rechte anderer Praxen oder Personen werden geschützt. Ausgenommen sind der PraxOS-Quellcode, interne Sicherheitsgeheimnisse und geschützte interne Daten des Anbieters; diese Ausnahme darf die gesetzlich geschuldete Übertragung deiner Daten nicht behindern.
Strukturierte Daten werden in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereitgestellt; Dokumente werden in ihren vorhandenen Dateiformaten oder einem geeigneten standardisierten Exportformat übergeben. Die jeweils verfügbaren Formate, Schnittstellen, Datenkategorien und bekannten technischen Beschränkungen beschreiben wir vor Vertragsschluss in den Leistungsunterlagen und stellen sie auf Anfrage elektronisch bereit. Vor Vertragsschluss legen wir die exportierbaren sowie die zulässigerweise ausgenommenen internen Datenkategorien in einem abschließenden vertraglichen Datenkatalog fest. Gesetzlich erforderliche Informationen zu Datenstrukturen, Formaten, Standards und technischen Einschränkungen halten wir in einem aktuellen Online-Register bereit. Die Vertragsunterlagen enthalten dessen Adresse sowie den Verweis auf die öffentlichen Informationen zur Infrastruktur-Jurisdiktion und zu Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige staatliche Drittlandzugriffe auf nicht personenbezogene Daten. Eine inhaltlich identische Darstellung oder vollständige Funktionsgleichheit in einer anderen Software ist nicht geschuldet.
Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) anwendbar ist, ermöglichen wir den Wechsel ohne unangemessene Verzögerung. Die Ankündigungsfrist für den Beginn des Wechselprozesses beträgt höchstens zwei Monate. Anschließend gilt grundsätzlich ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. Eine technisch begründete Verlängerung durch uns ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig; darüber informieren wir innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen. Ein solcher alternativer Übergangszeitraum darf sieben Monate nicht überschreiten. Dein gesetzliches Recht, den Übergangszeitraum einmal zu verlängern, bleibt bestehen.
Während des Übergangs unterstützen wir dich und die von dir beauftragten Dritten in angemessenem Umfang bei der Ausstiegsstrategie und ihrer Durchführung, sichern die Kontinuität und die vertragliche Sicherheit der Dienste und informieren über bekannte Risiken für den Ablauf. Bei einem Wechsel nach dem Data Act endet der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses. Verlangst du stattdessen die Löschung ohne Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur, endet der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Ankündigungsfrist. Wir teilen dir die jeweilige Vertragsbeendigung mit. Nach dem Übergangszeitraum steht für den Abruf der Daten eine Frist von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung. Auch bei einem regulären Vertragsende ohne Anbieterwechsel ermöglichen wir dir für mindestens 30 Kalendertage die gesicherte Datenübernahme; ein fortgesetzter produktiver Praxisbetrieb ist damit nicht verbunden.
Etwaige Wechselentgelte dürfen bis einschließlich 11. Januar 2027 höchstens die unmittelbar mit dem Wechsel verbundenen Kosten abdecken und müssen vor Vertragsschluss transparent vereinbart sein. Ohne eine solche Vereinbarung erheben wir keine Wechselentgelte. Ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte im Sinn des Data Act erhoben. Gesondert beauftragte Leistungen außerhalb des gesetzlich geschuldeten Wechsels sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren; notwendige Wechselhilfe darf nicht als Zusatzleistung umdeklariert werden.
Nach Ablauf der Abruffrist und Abschluss des Wechsels beziehungsweise einer vereinbarten Rückgabe löschen wir die betroffenen Praxisdaten nach deiner Weisung und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Das gilt auch für Sicherungskopien nach den dort geregelten Löschzyklen. Bis zur Löschung bleiben Daten geschützt und dürfen nicht für andere Zwecke genutzt werden. Auf Verlangen bestätigen wir die Löschung. Deine eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen unabhängig vom Softwarevertrag; übernommene Daten sind rechtzeitig auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen.
12Gewährleistung und Haftung
Für die vertragsgemäße Bereitstellung und die Behebung von Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Melde eine Störung möglichst mit Zeitpunkt, betroffener Funktion und einer nachvollziehbaren Beschreibung. Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
Wir prüfen gemeldete Mängel und stellen die vereinbarte Funktionalität innerhalb einer nach Art und Auswirkung angemessenen Frist wieder her. Bei der Beurteilung sind insbesondere die Beeinträchtigung des Praxisbetriebs und verfügbare zumutbare Zwischenlösungen zu berücksichtigen. Gesetzliche Rechte auf Preisminderung, Vertragsbeendigung und Schadenersatz bleiben unberührt.
Für Schäden haften beide Seiten nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss, keinen pauschalen Ausschluss von Datenverlustschäden und keine betragsmäßige Haftungsobergrenze. Eine allgemeine Freizeichnung für Fehler eingesetzter Hosting- oder Versanddienstleister findet nicht statt.
Bei Störungen wirken beide Seiten im zumutbaren Umfang an der Begrenzung des Schadens mit. Diese Mitwirkungspflicht ersetzt weder unsere Sicherheits- und Sicherungspflichten noch deine fachlichen und organisatorischen Pflichten.
13Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen
Die Veröffentlichung einer neuen AGB-Fassung verändert einen bestehenden Vertrag nicht automatisch. Änderungen der vereinbarten Leistungen, Preise oder Vertragsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung oder einer zwingenden gesetzlichen Grundlage. Bloßes Schweigen oder die weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung zu nachteiligen Änderungen.
Erklärungen zu diesem Vertrag können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, sofern gesetzlich keine strengere Form erforderlich ist. Die vereinbarten Unterlagen und die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB werden in einer speicherbaren Form zur Verfügung gestellt. Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften und Zuständigkeiten bleiben unberührt. Für Streitigkeiten aus Unternehmergeschäften wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Regelung aufrechterhalten werden kann. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die für uns wirtschaftlich günstigste zulässige Regelung ersetzt.